Band 56: Eintrag vom  24. Februar 1871 (Nr. 110)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10/ Pensions-Gesuch von Rosellen

Der Vorsitzende referirte über die von der Kommission in Betreff des Pensionsgesuchs des Leihhaus-Verwalters und Sparkassen-Rendanten Rosellen bei den Vorprüfungen gefaßten Beschlüsse, wobei zwei Rechtsgutachten der Justizräthe Compes zu Köln und Kramer zu Düsseldorf zu Grunde gelegen haben.

Die Kommission geht in 2 getrennte Anträge auseinander. Der eine Theil derselben beantragt überhaupt keine Pensionsberechtigung anzuerkennen und demnach das Gesuch des Rosellen abzuweisen; der andere Theil schlägt dagegen vor, ohne Anerkennung einer Verpflichtung 1/4 des jetzigen Gehalts als Pension zu bewilligen, wenn dieses Anerbieten Rosellen, ohne weitere Ansprüche durch Betretung des Rechtsweges zu machen, acceptirt.

[Nächste Seite] Im entgegengesetzten Falle wird auch dieses Anerbieten hinfällig und hält sich die Stadt nicht daran gebunden, sondern sieht dem richterlichen Spruch entgegen und bezahlt event. die gerichtlich erkannte Summe.

Nach längerer Debatte wird vorab ein Antrag um Vertagung behufs weiterer Informirung abgelehnt. Hiernach kamen die Kommissions-Anträge zur Abstimmung, wobei namentliche Abstimmung beschlossen wurde. - Vorher erklärten die Mitglieder Dr. Sels und Loerick sich der Abstimmung zu enthalten, da sie wegen ungenügender Information für den Vertagungs-Antrag gestimmt. -

Für den Kommissions-Antrag: "keine Pensionsberechtigung anzuerkennen und dem"nach das Gesuch des Rosellen um Pensionsbewilligung "abzuweisen" stimmten die Stadtverordneten Busch, Knapp, Hesemann, Kaumanns, Melchers. Derselbe war daher zum Beschlusse erhoben.

a. u. s.