Auf ein Gesuch des Wegewärters Niehsen um Erhöhung seines Einkommens als I. Wegewärter wird demselben für dieses Jahr eine Theuerungszulage von 20 Thalern bewilligt,, dahingegen soll von 1872 die betreffende position im städtischen Haushalts-Etat von 180 auf 200 Thlr erhöht werden.
a. u. s.