Nachdem in Ausführung des § 3 des preußischen Armenpflege-Gesetzes vom 8. März 1871 zur Verwaltung des öffentlichen Armenwesens hierselbst in der Sitzung vom 26. Juni curant eine besondere Deputation gebildet worden ist, wird ein zur Geschäftsordnung bestimmtes Statut durchberathen und genehmigt. Dasselbe soll in der nächsten Sitzung vollzogen werden.
a. u. s.