Der Vorsitzende theilt die Verfügung Königlicher Regierung vom 27. Juli 1871 I III/ 407 über die Unterdrückung des Steinhauser-Weges in Folge der Bahnhofs-Erweiterung der Bergisch-Märkischen Bahn mit, wonach die Königliche Regierung Anstand nimmt die Eisenbahn zu zwingen für den cassirten Weg in anderer Weise Ersatz zu schaffen als dies in dem Landespolizeilich festgestellten Bahnhofs-Erweiterungsproject vorgesehen und bereits zur Ausführung gekommen ist. Derselbe macht gleichzeitig auf ein bei der Lokal-Besichtigung zur Sprache gebrachtes Urtheil des Königlichen Ober-Tribunals in einem analogen Falle aufmerksam und beschließt die Versammlung das von JustizrathCompes zur Sache schon früher abgegebene Gutachten mit Bezug auf jenes Ober-Tribunals-Urtheil dem Geheimen Justizrath Dorn zu Berlin zur gutachtlichen Äußerung einzusenden.
a. u. s.