Auf die den Erben Ulmer zur käuflichen Ueberlassung eines städtischen Terrains vor dem Oberthore durch Beschluß vom 7. des Monats gemachten Proposition ist deren Erwiderung eingegangen, und werden die Bedingungen mit Ausnahme zweier angenommen. - Wegen der noch nöthigen Informationen wird der Gegenstand vertagt.
a. u. s.