Auf den speziellen Wunsch des Ankaufes des Lohhofes wird von der durch Beschluß vom 5. Februar stipulirten Bedingung, wonach ein Terrain von 12 Fuß zur eventuellen Verlegung der Oberthorer-Kapelle zum Rückkauf vorgesehen ist, abgesehen, da für eine solche Verlegung außerdem das genügende Terrain übrig bleibt. Wegen der zwischen den betreffenden Ankäufern in Betreff des Ueberbaus resp. Anbaus an die Thywissen'sche Mühle noch schwebenden Verhandlungen ist mit der Abschließung des Kaufactes über den Lohhof zu warten bis die Einigung derselben vollständig erzielt ist.
[Nächste Seite] Zur Zahlung des Kaufpreises des Lohhofes wird eine 3 monatliche Kündigungsfrist und ein Zinsfuß von 4 1/2 % bestimmt.a. u. s.
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