Der Vorsitzende setzt die Versammlung von dem jetzigen Stande der von der Stadt zur Armee gestellten Fuhrwerke in Kenntniß und wird beschlossen den noch nicht zurückgekehrten Fuhrwerken nur dann noch fernere Zahlungen zu geben, wenn der Nachweis der kompetenten Militairbehörde vorliegt, daß die Fuhrwerke noch in Thätigkeit sind. - Dem Fuhrmann Arnolds wird jedoch in Anbetracht seiner bedrängten Lage zur Beschaffung eines neuen Pferdes ein unverzinslicher
[Nächste Seite] Vorschuß von 50 Thlrn. gegen Schuldschein bewilligt, mit der Bedingung der Compensirung dieses Betrages bei der Liquidirung bei der Staatskassea. u. s.