Der Versammlung theilt
der Vorsitzende mit, daß die Verlegung der Kuhstraße in Ermanglung einer gütlichen Einigung der
Interessenten Seitens
der Königlichen Regierung zu Düsseldorf nicht
genehmigt worden ist.
Verlegung d. 'alten Kuhstraße' wg. fehlender gütlicher Einigung untersagt, 1873; heute
Marienstraße; Entwässerung d. Häuser d. Firma Wilhelm Werhahn in Kanal d. #O