Nachdem durch die theilweise Tieferlegung des Münsterplatzes die Nothwendigkeit eingetreten ist, an der Einfriedigung des Missionskreuzes noch eine Stufe zu legen wird auf den Antrag des Kirchenvorstandes die Herstellung auf städtische Kosten genehmigt, nachdem vorher bei dem Kirchenvorstande Erkundigungen eingezogen in welcher Breite die neue Stufe anzulegen.
a. u. s.
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