Auf den Antrag mehrerer Einwohner vor dem Oberthore wird die Anlage einer Laterne beschlossen, wenn zur Anlegung keine besondern Hindernisse entgegenstehen, worüber mit der Firma Sels zu verhandeln. Ebenso ge- nehmigt Stadtrath die Anbringung eines Schutzgeländers von der Chaussee bis zur Erftschleuse .
a. u. s.