Band 56: Eintrag vom  06. Februar 1871 (Nr. 97 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5/ Kosten einer zur Armee gestellten Fuhre

Der Vorsitzende theilt die Anforderung des Lor. Grotjans wegen der von ihm zur Armee gestellten Fuhre mit und erklärt der Versammlung darauf, demselben keine ferneren Abschlagszahlungen zu geben, sondern nur auf eine förmliche Abrechnung mit Grotjans einzugehen, wonach demselben für die Zeit nach dem Fallen des einen Pferdes bis zur Rückkehr des Fuhrwerks der ratirlich ermäßigte Fuhr- lohn, sondern der Taxwerth des gefallenen Pferdes zu bewilligen ist. - Geht der g. Grotjans hierauf ein, so kann die Aus- zahlung seiner Restforderung erfolgen.

a. u. s.

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