Band 56: Eintrag vom  27. Januar 1873 (Nr. 740)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5/ Erhebung des Standgeldes auf dem Viehmarkte

Die Stadtverordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung Königlicher Regierung vom 8. des Monats wonach der Standgeld-Tarif für die hiesigen Weidviehmärkte vom 11. Juli 1842 resp. 3. August 1829 so lange aufrecht erhalten bleibt bis die jetzige Einrichtung besteht. - Demnach beschließt Stadtrath mit Rücksicht auf diese günstige Entscheidung mit der projectirten Verbesserung der Einrichtung des Viehmarktplatzes nunmehr baldigst vorzugehen und überträgt die Anfertigung eines Kostenanschlags nach der Zeichnung von Rappenhöner dem Bau-UnternehmerLemmer.

a. u. s.

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