Es erfolgt Mittheilung eines Schreibens des Justizrathes Compes wonach der am Appellhofe schwebende Prozeß der Gemeinde Kleinenbroich gegen die Stadt Neuss zu Gunsten der Letztern ausgefallen ist, in dem die erhobene Berufung der Gemeinde Kleinenbroich verworfen und erkannt worden ist, daß das Pastorath-Gebäude Eigenthum der Civilgemeinde sei.
a. u. s.