Nach Kenntnißnahme der Verfügung Königlicher Regierung vom 16. des Monats wonach zur Nachsuchung der Genehmigung zur Verwendung des Gewinnstes der Sparkasse pro 1873 einstweilen Anstand genommen wird, da sich noch nicht bemessen lasse, wie hoch sich dieser Gewinn belaufen wird, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung von dem pro 1873 zu erwartenden Gewinnste der Sparkasse, welcher voraussichtlich 1800 bis 2000 Thlr betragen wird 1000 Thlr zur Deckung des Communalsteuer-Deficits pro anno curante zu verwenden und ersucht den Vorsitzenden unter Motivirung dieses Beschlusses die höhere Genehmigung dazu zu erwirken.
a. u. s.