Nachdem nunmehr von Heinrich Schwiertz, Peter Dietz und Johann Konen zu Hamm Anerbietungen und Anpachtung der im vorigen Jahr wegen ungenügender Gebote nicht zugeschlagener Garten-Ländereien am Leitdeiche gemacht worden sind, genehmigt die Versammlung die Verpachtung der entsprechenden Parzellen an die Genannten zu einem Pachtpreise von eilf Thaler pro Morgen. Dagegen wird die Verpachtung einer Parzelle an Jacob Hecker abgelehnt.
Sodann wird in Betreff des Gesuchs von Joh. Schumacher um Anpachtung eines Theiles des städtischen Grundstücks am Wallmühlenberge zur Anlegung einer Bleiche nunmehr beschlossen, dem Ansuchen nicht zu entsprechen und den einem Verkaufe des Grundstücks, welcher in einer der frühern Sitzungen angeregt worden war, ebenfalls abgesehen. Um event. eine vollständige Verfügung über das ganze Grundstück zu haben beschließt Stadtrath ferner den noch bis 16. März 1874 laufenden Pacht-Contract mit Heinz Kraus aufzukündigen.
Bei dieser Gelegenheit ersucht die Stadtverordneten-Versammlung den Vorsitzenden die Witib N. Ulmer durch gerichtliche Summation zur Beseitigung des von derselben in der neu aufgeführten EinfriedigungsMauer angebrachten Thorausganges an dem Gemeindegrundstücke aufheben zu lassen, widrigenfalls die Stadt auf Aufhebung des abgeschlossenen Kaufactes vorgehen werde.
a. u. s.
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