Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß nunmehr auch die von ihm in der vorigen Sitzung in Aussicht gestellten anderweiten Verfügung der Königlichen Regierung betreffs Ueberweisung der die Privatschule im
[Nächste Seite] Waisenhause besuchenden Kinder an die Elementarschulen eingegangen sei und daß ihm durch dieselbe aufgegeben sei, innerhalb acht Tagen über Creirung der beiden nothwendigen Lehrerinnenstellen zu berichten; er schlage demgemäß vor, zu beschließen, zwei neue Lehrerinnen und zwar eine erste und eine zweite Lehrerin mit je einem Gehalte von 375 resp. 320 th. und der den übrigen Lehrerinnen gewährten Miethsentschädigung anzustellen. Die Versammlung beschließt, die Creirung der erwähnten Stellen abzulehnen und zwar, weil sie glaubt, der Entscheidung des Herrn Ministers nicht vorgreifen zu sollen und bitte deshalb auch die provisorische Einrichtung zweier Klassen mit Rücksicht auf die zu unterrichtenden Kinder vorläufig zu vertagen.