Der FabrikbesitzerFeldhaus stellt den Antrag, ihm die Böschung des von seinem Hause nach der St. Josephs-Anstalt führenden Dammes zum Anbau eines Lagerraumes und zur Vergrößerung seines Gartens zu verkaufen. Die Versammlung beschließt, dem g. Feldhaus, das in der vorliegenden Zeichnung mit a.b.c.d. bezeichnete Stück der Böschung mit Ausschluß der Krone zum Bau eines Lagerraumes unter Gestattung des Fensterrechts nach der Krone zum Preise von 20 Thn. pro Ruthe zu verkaufen, unter der Bedingung, daß er den Tropfenfall auf sein Eigenthum leiste und vorerst die Bauzeichnung zur Genehmigung vorlege. Der Verkauf des übrigen Theiles des Dammes zur Vergrößerung des Gartens des g. Feldhaus wird abgelehnt.
a. u. s.