Auf den Vorschlag der städtischen Inspection genehmigt die Versammlung, 1. daß die jetzigen dritten Lehrervom 1. Januar 1874 ab dasselbe Gehalt wie die zweiten Lehrer beziehen mit der Maßgabe jedoch, daß bezüglich des Aufrückens in die höheren Gehaltsstufen die Anciennität vom 1. Januar 1874 ab datiren soll, 2. daß der LehrerBecker mit Rücksicht auf seine langjährige Dienstzeit das höchste Gehalt der zweiten Lehrer beziehe, 3. daß der neuanzustellende Lehrer an der zweiten Classe der evangelischen Schule den übrigen zweiten Lehrern bezüglich der Gehaltscompetenzen gleichgestellt werde und 4. daß die neuanzustellenden vierten Lehrer das jetzige Gehalt der dritten Lehrer beziehen sollen.
a. u. s.