Nachdem von den Liegenschaften, welche die nunmehr verlebten, hier wohnhaft gewesenen Ehe- und FuhrleuteJohann Hahn und Elisabeth geborene Bremer seiner Zeit dem hiesigen Hospitale für ein Capital von vierhundert fünfzig Thalern verpfändet haben und auf welches am 22. September 1871 Band 20 No. 464 erneuerte Einschreibung beim Hypotheken-Amte zu Crefeld genommen worden ist, nämlich:
a. Haus Lit. C. früher No. 94, jetzt 132, Scheune, Stallung, Hofraum und allem Zubehör in der Brandgasse zu Neuss, Flur O No. 765 groß 8 Ruthen 40 Fuß, anschießend mit einer langen Seite an Peter Rosellen, mit einem Vorhaupte an die Brandgasse, mit der anderen langen Seite an Wittwe Breuer und mit dem anderen Vorhaupte an den Garten des Knaben-Convicts;
b. dem ad a beschriebenen Hause und Erbe gegenüber in Mauern und Hecken gelegener Garten, Flur O No. 743, groß 18 Ruthen 30 Fuß, anschießend mit einer langen Seite an Johann Norbisrath, Plücken und Philipp Ostberg, mit einem Vorhaupte an dem städtischen Platz, mit der anderen langen Seite an Theodor Stadler und mit dem anderen Vorhaupte an die Brandgasse;
der zuletzt beschriebene Garten verkauft und von den Kindern und Erben der Eheleute Hahn dessen Freigabe aus dem Hypotheken-Verbande beantragt worden ist, genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung zu Neuss diese Freigabe des Gartens, indem das als Unterpfand verbleibende Haus und Erbe, welches bereits im Jahre 1841 zu 1035 Th. 2 Sgr. werthgeschätzt wurde und jetzt einen noch höheren Werth hat, für obiges Capital von 450 Th. vollkommen genügend Sicherheit darbietet. Sie willigt demnach in die Löschung der Inscription vom 22 n September 1871 Band 20 No. 464 jedoch nur in Bezug auf den ad b beschriebenen Garten.