Behufs Feststellung des an die Postverwaltung zur Erbauung eines neuen Postgebäudes abzugebenden Terrains erscheint es nöthig, die Frontlänge vorerst anzugeben und beschließt die Versammlung die Bau- und Eigenthums-Commission mit der speciellen Orientierung an Ort und Stelle zu beauftragen.
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