Dem Auftrage der Stadtverordneten-Versammlung vom 19. Dezember vorigen Jahres entsprechend haben die beiden Kommissionen für städtisches Eigenthum und Bauwesen mit den Repräsentanten der israelitischen Gemeinde nachstehenden wörtlich angeführten Vertrag abgeschlossen, dem die Versammlung die Genehmigung ertheilt:
Stipulationen zu dem Vertrage zwischen der Stadt und der israelitischen Gemeinde bezüglich der alten israelischen Schule und des Scheibenhauses
1/ die alte israelitische Schule wird an die Stadt für die Summe von achthundert Thalern verkauft, welche Summe nach Eingang der höhern Genehmigung auszuzahlen ist. Der Verkäuferin bleibt jedoch vorbehalten, den im Badezimmer befindlichen eingemauerten Kessel und die dazu gehörigen Röhren und sonstigen Utensilien wegzunehmen. Sollte der Antritt nicht sofort nach Eingang der Genehmigung der Regierung erfolgen können, so wird die Kaufsumme auch erst bei dem spätern Antritt, der aber jedenfalls bis 1. October 1871 erfolgen muß gezahlt werden.
2/ Das Scheibenhaus wird der israelitischen Gemeinde auf die Dauer von fünfzehn Jahren gegen eine jährliche Miethe von zwanzig Thalern vermiethet. Die Stadt behält sich jedoch für den Fall, daß sie in die Lage kommen sollte, über das Scheibenhaus anderweitig disponiren zu müssen, vor, nach vorhergegangener einjähriger Kündigung von dem Vertrage zurückzutreten. Sollte die Kündigung vor Ablauf der fünfzehn Jahre eintreten, so vergütet die Stadt für die ausfallenden Miethjahre zwanzig Thaler pro Jahr.
3/ Bezüglich der Miethsreparaturen bewendet es beim Ortsgebrauch.
4/ Die erste Instandsetzung trägt die Stadt.
5/ Die im § 2 erwähnte Abfindungssumme für die ausfallenden Miethsjahre wird in einer Summe beim Ende der Benutzung des Scheibenhauses Seitens der Stadt gezahlt.
Neuss den 26. Januar 1871 [gez.] J. Philipp Ostberg [gez.] Ridder [gez.] M. J. Emanuel [gez.] J. Ibels [gez.] S. Winter [gez.] C. Thywissen [gez.] Th. Seligmann [gez.] Dr. Sels [gez.] N. Ulmer [gez.] Weise
[Nächste Seite] Auf eine Vorstellung des Vorstandes der israelischen Gemeinde vom 5. dieses Monats genehmigt die Versammlung den in der Sitzung vom 26. September vorigen Jahres bewilligten Zuschuß zum Gehalte des israelitischen Lehrersvom 1. Juli vorigen Jahres ab.a. u. s.