Die Versammlung erklärt das neuerdings von Lorenz vorgelegte Baugesuch unter folgenden Bedingungen genehmigen zu wollen: Der p. Lorenz hat durch notariellen Act sich zu verpflichten, falls die Spulgasse an der Seite der Glockhammerstraße erbreitet oder auf die vorgeschriebene Alignementslinie gebracht werden sollte, den von ihm neu auszuführenden Theil der Gebaulichkeiten, welcher außerhalb der festgestellten Alignementslinie liegt ohne Entschädigung wieder abbrechen zu lassen, und verpflichtet sich derselbe ferner für die Benutzung der in der genannten Gasse gelegenen Ecke, welche der Stadt als Eigenthum gehört und als solches verbleibt, jährlich 2 1/2 Sgroschen Pacht zu zahlen. - Der Vorsitzende ist mit Abschließung des notariellen Actes autorisirt.
a. u. s.
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