Auf Antrag wird beschlossen, der hiesigen Bank- agentur an zuviel gezahlter Communaleinkommensteuer 262 Mk. 67 Pfg. zu erstatten
Ferner beschließt die Versammlung, die Communalsteuer des doppelt zur Klassensteuer veranlagten Kaufmanns Frowein im Betrage von 44 Mark niederzuschlagen.
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