Auf Antrag wird beschlossen, der hiesigen Bankagentur an zuviel gezahlter Communaleinkommensteuer 262 Mk. 67 Pfg. zu erstatten
Ferner beschließt die Versammlung, die Communalsteuer des doppelt zur Klassensteuer veranlagten Kaufmanns Frowein im Betrage von 44 Mark niederzuschlagen.
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