Band 58: Eintrag vom  06. Dezember 1878 (Nr. 1612 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Abtretung eines Grundstücks zum Bau eines Amts- gerichts- resp. Gymnasialgebäudes.

In Ergänzung der früheren bezüglichen Beschlüsse und nach nachmaliger Erörterung, beschließt die Versammlung, der Unterrichtsver- waltung das erforderliche Terrain zum Bau eines neuen Gymna- siums in der Größe bis zum Maximum von 300 Quadratruthen, unter der Bedingung, daß der Stadt Neuss das unbeschränkte Dispositionsrecht über die ehemalige Fran- ziskanerkirche , sowie das in der Nähe des Gymnasiums

[Nächste Seite] gelegen, größtentheil zu Gymnasialzwecken benutzte Schulgebäude und das Kaufhaus wieder zufalle, eventl. der Justizverwaltung das erforderliche Terrain für ein Justiz- gebäude in der Größe bis zum Maximum von 90 Quadratruthen, an der Breitstraße, und zwar an der von der Stadt zu bestimmenden Stelle, zu 75 Mark, pro Ruthe, bereit zu stellen.