Auf Antrag der Wittwe Lück, ihr zu den Kosten der KleinKinder-Zahlbewahrschule einen Zuschuß seitens der Stadt zu leisten, wird beschlossen, derselben einen solchen im Betrage zu von
[Nächste Seite] von jahrlich 120 Mark unter dem Vorbehalte eines jederzeitigen halbjahrigen Widerruf zu bewilligen.