Band 58: Eintrag vom  26. November 1877 (Nr. 1304)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9. Schulgeld für einen auswärtigen Schüler.

Das Gesuch des Stationsvorsteher Hermanns zu Norf, um Gestattung daß sein Sohn Wilhelm die hiesige Elementarschule besuchen dürfe, wird unter der Bedingung genehmigt, daß derselbe ein Schulgeld von jährlich 4 Mark zahlt.