Band 58: Eintrag vom  26. November 1877 (Nr. 1304 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9. Schulgeld für einen auswärtigen Schüler.

Das Gesuch des Stationsvorsteher Hermanns zu Norf, um Gestattung daß sein Sohn Wilhelm die hiesige Elementar- schule besuchen dürfe, wird unter der Bedingung genehmigt, daß derselbe ein Schulgeld von jährlich 4 Mark zahlt.