Band 58: Eintrag vom  12. August 1878 (Nr. 1507)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Entschädigung für Einquartirung.

Der Wittwe Patten wird 10 Mark Entschädigung für angesagtes aber nicht belegtes Quartier zugesprochen.