Band 58: Eintrag vom  05. August 1878 (Nr. 1506 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
13. Marktstandgeld.

Um Mißbräuchen vorzubeugen wird beschlossen, die Bestimmung wonach hiesige Einwohner die Stände auf den Jahrmärkten frei haben, für die Folge aufzuheben