Band 58: Eintrag vom  9. September 1878 (Nr. 1524)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Neubauten.

Die Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses an der projektirten Elisenstrahse durch den Rentner Carl Lambertz wird unter der Bedingung ertheilt, wenn der Genannte sich verpflichte die in § 1. sub a.b. & c. des Ortsstatuts vom 16 September vorigen Jahres enthaltenen Bedingungen zu erfüllen.

Der Firma G. Taschen und P. Prinz wird die Erbauung eines Wohnhauses am Selicumerweg respective an der Obererft mit der Maßgabe gestattet, daß die Firma folgende Verpflichtungen zu übernehmen habe: 1. den Bau acht Fuß vom Rande des Weges zu errichten 2. soviel Cisternen auf eigenem Grund und Boden anzulegen, welche genügen, sämtliches Haus- und Wirtschaftswasser sowie dasjenige Wasser, welches von den Dächern fällt aufnehmen zu können und 3. über diese ad 1. und 2. erwähnten Verpflichtungen eine notarielle Urkunde zu vollziehen .