Band 58: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 403 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Bedingungen zum Verkaufe der Bauplätze am Kirchhofe.

Die Versammlung stellt die Bedingungen zu dem am 5. Mai cr. stattfindenden Verkaufe der drei Bauplätze am Kirchhofe wie folgt fest: 1. Zuerst werden die drei Plätze zusammen, demnächst 2 u. 3 zusammen und sodann jeder Platz einzeln ausgestellt; 2. ein Viertel des Kaufpreises wird am 1. Januar kommenden Js. gezahlt nebst Zinsen zu 4 1/2 % vom Antrittstage ab;

[Nächste Seite] die übrigen drei Viertel sollen 10 Jahre unkündbar stehen bleiben; dieselben werden vom Antrittstage ab mit 4 1/2 % verzinst; dem Ankäufer soll jedoch das Recht zustehen, nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung das Kapital ganz oder theilweise abzutragen; 3. binnen 2 Jahren vom Antrittstage an gerechnet, müssen die Bauplätze bebaut sein und zwar in der Weise, daß wenigstens der Rohbau fertig gestellt ist; 4. die Einfriedigungsmauern der Plätze nach der projectirten Elisenstraße und dem Kirchhofe müssen nach der von der Stadtverordnetenversammlung genehmigten und dem protocolle beigefügten Skizze ausgeführt werden; 5. falls die Plätze No. 2 und 3 von verschiedenen Käufern angekauft werden sollten, ist der Käufer des Platzes No. 2 verpflichtet, an dem Ende des Platzes dem Käufer des Platzes No. 3 eine 4 Fuß im Lichten breite und 10 Fuß im Lichten hohe Durchfahrt, wie solche in der Zeichnung angedeutet ist, nach der projectirten Elisenstraße hin zu gestatten. Der Ankäufer des Platzes No. 2 darf jedoch diese Durchfahrt überbauen.