Die Versammlung stellt die Bedingungen zu dem am 5. Mai cr. stattfindenden Verkaufe der drei Bauplätze am Kirchhofe wie folgt fest: 1. Zuerst werden die drei Plätze zusammen, demnächst 2 u. 3 zusammen und sodann jeder Platz einzeln ausgestellt; 2. ein Viertel des Kaufpreises wird am 1. Januar kommenden Js. gezahlt nebst Zinsen zu 4 1/2 % vom Antrittstage ab;
[Nächste Seite] die übrigen drei Viertel sollen 10 Jahre unkündbar stehen bleiben; dieselben werden vom Antrittstage ab mit 4 1/2 % verzinst; dem Ankäufer soll jedoch das Recht zustehen, nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung das Kapital ganz oder theilweise abzutragen; 3. binnen 2 Jahren vom Antrittstage an gerechnet, müssen die Bauplätze bebaut sein und zwar in der Weise, daß wenigstens der Rohbau fertig gestellt ist; 4. die Einfriedigungsmauern der Plätze nach der projectirten Elisenstraße und dem Kirchhofe müssen nach der von der Stadtverordnetenversammlung genehmigten und dem protocolle beigefügten Skizze ausgeführt werden; 5. falls die Plätze No. 2 und 3 von verschiedenen Käufern angekauft werden sollten, ist der Käufer des Platzes No. 2 verpflichtet, an dem Ende des Platzes dem Käufer des Platzes No. 3 eine 4 Fuß im Lichten breite und 10 Fuß im Lichten hohe Durchfahrt, wie solche in der Zeichnung angedeutet ist, nach der projectirten Elisenstraße hin zu gestatten. Der Ankäufer des Platzes No. 2 darf jedoch diese Durchfahrt überbauen.