Band 58: Eintrag vom  31. Mai 1875 (Nr. 446)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Bedingungen des Verkaufs des Hauses auf dem Viehmarkte.

Die Versammlung stellt die Bedingungen zum Verkaufe des ehemaligen Kranz'chen Hauses auf dem Viehmarkte wie folgt, daß: a. Antritt am 1. October courant ; b. ein Viertel des Kaufpreises ist beim Antritt des Hauses, ein Viertel am 1. October 1877 zu zahlen und

[Nächste Seite] bleibt die andere Hälfte 8 Jahre lang unkündbar seitens der Stadt stehen, jedoch ist dem Ankäufer gestattet, jederzeit Abschlagzahlungen zu leisten und sind vom Restkaufpreis vom 1. October cr. an 5% Zinsen zu entrichten. c. das Haus muß bei der Provinzial-Feuer-Versicherungsgesellschaft versichert bleiben.