Die Versammlung stellt die Bedingungen zum Verkaufe des ehemaligen Kranz'chen Hauses auf dem Viehmarkte wie folgt, daß: a. Antritt am 1. October courant ; b. ein Viertel des Kaufpreises ist beim Antritt des Hauses, ein Viertel am 1. October 1877 zu zahlen und
[Nächste Seite] bleibt die andere Hälfte 8 Jahre lang unkündbar seitens der Stadt stehen, jedoch ist dem Ankäufer gestattet, jederzeit Abschlagzahlungen zu leisten und sind vom Restkaufpreis vom 1. October cr. an 5% Zinsen zu entrichten. c. das Haus muß bei der Provinzial-Feuer-Versicherungsgesellschaft versichert bleiben.