Band 55: Eintrag vom  7. Oktober 1867 (Nr. 124)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Etat der Stadt-Kasse pro 1868.

Nachdem das Commissions-Referat über den städtischen Haushaltungs-Etat pro 1868 vorgetragen worden ging die Versammlung zur Prüfung der einzelnen Positionen über, und beschloß darüber wie folgt:

A. Einnahme. Die Position Tit.. VI Art 8 Beiträge der Gymnasiallehrer zum Pensionsfonds wird gemäß näherer Feststellung von 97 Thalern 22 Silbergroschen 6 Pfennige auf 99 Thalern 15 Silbergroschen erhöht.

B. Ausgabe. Die Ausgabe-Position Tit.. I Art 2 Bureaukosten wird mit Rücksicht auf die vermehrten Arbeiten auf dem BürgermeisterAmte und die dadurch unvermeidlichen Mehrkosten für das Büreau-Personal von 600 Thalern auf 650 Tahlern erhöht.

Der Zuschuß zur Armen-Kasse wird nach dem heute von der Stadtverordneten-Versammlung festgestellten Armen- und Hospitalkassen-Etats auf die Summe von 11930 Thalern normirt, wodurch die muthmaßlich vom Bürgermeister nach dem laufenden Jahre aufgenommenen Ausgabe-Positionen Tit. VI Art 1 um 402 Thalern erhöht wird.

Der muthmaßliche Beitrag zu den Kosten der Töchterschule ad Tit. VII Art 56 wird von 150 Thalern auf 100 Thalern ermäßigt, weil angenommen werden kann, daß nach dem Zuschusse des vorigen Jahres und der gegenwärtigen Frequenz der Schule ein Betrag von 100 Thalern ausreichen werde. Die Ausgabe-Position Tit. 9 Art 10 Rentbare Anlegung der

[Nächste Seite] Pensionsbeiträge der Gymnasiallehrer wird wie bei den Einnahme von 97 Thalern 22 Silbergroschen 6 Pfennige auf 99 Thalern 15 Silbergroschen erhöht.

Die Position der Ausgabe Tit. 9 Art 24, Refundirung von Substanzgeldern ad 400 Thalern, welche nach der Erläuterung des Bürgermeisters ihren Grund darin habe, daß durch die Abschaffung der Einzugsgelder die Refundirung von noch zurückstehenden ca. 2000 Thalern, welche aus dem Kaufpreise der kleine städtischen Oelmühle für den Wiederaufbau der abgebrannten Oberthorer Mühle verwendet worden, allmählich aus städtischen Revenüen respective aus Communalsteuerbeiträgen nothwendig geworden sei, glaubte die Stadtverordneten-Versammlung absehen zu müssen, da die aus dem Kaufpreise der kleinen städtischen Oelmühle zum Wiederaufbau der Oberthorer Mahlmühle verwendete Summe deshalb als vollständig refundirt anzusehen sei, weil die neue Mahlmühle am Oberthore um ein bedeutendes Kapital werthvoller und ausgedehnter gebaut worden als die frühere Mühle, und namentlich im Ganzen ca. 14000 [?] dafür mehr verwendet worden seien, als die Stadt von der ProvinzialFeuer-Societät erhalten habe und weil ferner der Stadtrath nur beschlossen habe, die eingehenden Einzugsgelder zur rentbaren Anlage respective zur besondern Refundirung zu verwenden, welche Anlage aber selbstredend zurückfalle, nachdem nunmehr das Einzugsgeld aufgehoben sei.

Der Bürgermeister bemerkte hierauf, daß er die rentbare Anlage des Kaufpreises der kleinen städtischen Oelmühle durch Verwendung desselben bei dem Wiederaufbau der Oberthorer Mahlmühle nicht als eine Ergänzung des Substanz-Vermögens im Sinne der höheren Verwaltungsbehörde betrachten könne, und daß er sich deshalb vorbehalte, falls Stadtrath auf dem Beschlusse beharre, dagegen die Entscheidung der Königlichen Regierung anzurufen.

Die Stadtverordneten-Versammlung stellte hiernach den städtischen Etat in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 55100 Thalern fest.

Zur Aufbringung des 22759 Thalern 3 Silbergroschen betragenden Defizits beschloß die Versammlung, auf die Grund-, Gebäude- und klassifizirte Einkommensteuer sowie

[Nächste Seite] auf die Klassensteuer herunter bis einschließlich der 4ten Stufe 109 %, auf die 3te Klassensteuerstufe 75 %, auf die 2te Klassensteuerstufe 33 1/3 % und auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L 15 % umzulegen.

a.u.s.