Band 58: Eintrag vom  16. August 1875 (Nr. 500)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Entschädigung für Terrainabtretung an der Selicumerstraße.

Auf den Antrag des Herrn Bauendahl ihn für das an die Selicumerstrasse abzutretende Terrain (56 Quadrat Fuß) zu entschädigen, beschließt die Versammlung, dem p. Bauendahl sowohl wie auf den übrigen Adjacenten der Selicumerstraße bei Abtretung von Terrain an die Straße eine Entschädigung von 30 Pfennigen pro Quadrat Fuß zu zahlen.

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