Für die Herstellung einer eisernen Einfrie- digung des Vorfluthgrabens der Selikumer- straße wird ein Beitrag bis zu 300 Mark
[Nächste Seite]bewilligt unter der Bedingung, daß die Stadt mit der weiteren Unterhaltung dieser Einfrie- digung nichts zu schaffen hat und daß die Nordkanal- und Niersmeliorations-Genossenschaft als Eigenthümerin des Grabens erklärt, die spätere Ueberwölbung desselben nach einem noch zu vereinbarenden Plane zu gestatten.
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