Band 60: Eintrag vom  18. Mai 1897 (Nr. 2155)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3.) Einfriedigung des Vorfluthgrabens an der Selicumerstrasse.

Für die Herstellung einer eisernen Einfrie- digung des Vorfluthgrabens der Selikumer- straße wird ein Beitrag bis zu 300 Mark

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bewilligt unter der Bedingung, daß die Stadt mit der weiteren Unterhaltung dieser Einfrie- digung nichts zu schaffen hat und daß die Nordkanal- und Niersmeliorations-Genossenschaft als Eigenthümerin des Grabens erklärt, die spätere Ueberwölbung desselben nach einem noch zu vereinbarenden Plane zu gestatten.