12. Entschädigung des Pächters des Marktstandgeldes.
Auf ein Gesuch des Marktstandgeldpächters Heesen um Bewilligung
einer Entschädigung für den wegen Unwetters schlecht besucht
gewesenen Martinimarkt beschließt die Versammlung, demselben
eine Entschädigung von 72 Mark zu bewilligen.