6) Stadt Verordneten Versammlung bewilligt an Herrn Leuchtenberg und Genossen bei Anlage von zwei Laternen auf der Cölner-Provinzial-Straße einen einmaligen Zuschuß von dreißig Mark für jede Laterne und auf Widerruf einen jährlichen Zuschuß von ja 15 Mark für Unterhaltung, Reinigung und An- und Auszündung dieser Laterne einschließlich Lieferung des BeleuchtungsMaterials.
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