Auf einen Antrag des Bauunternehmers Lemmer um Herstellung des Nivellements zwischen der Crefelderstraße und seinem neuer- bauten Hause auf eigene Kosten, beschließt die Versammlung diesen Antrag zu genehmigen, jedoch mit dem Vorbehalte, daß der Antrag- steller alle Reclamationen Seitens der anschießenden Garten- und Hausbesitzer allein zu vertreten habe.
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