Band 59: Eintrag vom  24. November 1879 (Nr. 189)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Prozeß Herlitz gegen die Stadt Neuhs.

Der Vorsitzende macht die Mitheilung, daß der Prozeß der Stadt gegen Herlitz zu Gunsten des letzteren entschieden und die Stadt verurtheilt sei, nebst Kosten dem Kläger 150 Mark Entschädigung zu zahlen.