Band 59: Eintrag vom  24. November 1879 (Nr. 190)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Gehalt des Arresthaus-Aufsehers.

Die Königliche Regierung fordert wiederholt die Stadt auf, ihren bisherigen Antheil an dem Gehalte des Arresthaus-Aufsehers einstweilen weiter zu zahlen. Die Versammlung hält ihren früheren Beschluß aufrecht, nach welchem sie sich nicht für verplichtet erachte, ferner den Arresthausaufseher zu besolden.