Band 59: Eintrag vom  7. Februar 1881 (Nr. 571)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Einführung des Beigeordneten.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 10. des Monats der von der Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wahl des Möbelhändlers Wilhelm Bracht als Beigeordneten die Bestätigung versagt und auf Grund des § 32 der Städteordnung der BaumeisterHeinrich Floeren zum Beigeordneten ernannt worden sei. Hierauf wurde der Ernannte nach Vereidigung in sein Amt eingeführt.

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