Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 10. des Monats der von der Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wahl des Möbelhändlers Wilhelm Bracht als Beigeordneten die Bestätigung versagt und auf Grund des § 32 der Städteordnung der BaumeisterHeinrich Floeren zum Beigeordneten ernannt worden sei. Hierauf wurde der Ernannte nach Vereidigung in sein Amt eingeführt.
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