Die Versammlung beschließt, dem KreisthierarztSchiffer nur dann die Beaufsichtigung des Schlachthauses zu übertragen, wenn derselbe seinen Wohnsitz nach hier verlegen will; anderenfalls soll der ThierarztBraselmann die Aufsicht führen. Die Beschlußfassung über Anstellung eines Hallen-Aufsehers und Hallenknechtes wurde vertagt.
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