Band 59: Eintrag vom  13. Juni 1881 (Nr. 681)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Beaufsichtigung des Schlachthauses.

Die Versammlung beschließt, dem KreisthierarztSchiffer nur dann die Beaufsichtigung des Schlachthauses zu übertragen, wenn derselbe seinen Wohnsitz nach hier verlegen will; anderenfalls soll der ThierarztBraselmann die Aufsicht führen. Die Beschlußfassung über Anstellung eines Hallen-Aufsehers und Hallenknechtes wurde vertagt.