1.) Stadtverordneten-Versammlung tritt genehmigend dem Beschlusse der Sparcassen-Administration vom 30. Maerz cr. bei, wonach letztere in die theilweise resp. gänzliche Löschung der beiden nachbezeichneten, zum Vortheil der hiesigen Sparkasse auf'm Königlichen Hypotheken-Amte zu Crefeld bestehenden Hypotheken-Einschreibungen eingewilligt hat, nämlich: a.) in die theilweise Löschung der am 10. April 1879 Band 105 No. 127 gegen die zu Neuss wohnenden Eheleute August Mathias Joseph Streffing, Bahnhofsrestaurateur und Bau-Unternehmer und Agnes Goder, zur Sicherheit eines Darlehnskapitale von 30 000 Mark, auf Grund eines Obligationsactes des Notars Brandenbergs zu Neuss vom 8. April 1879 bewirkten Inscription,
nämlich nur insoweit als diese Einschreibung betrifft: Das daselbst in der Crefelderstraße an der Ecke dieser Straße und der projekctirten Elisenstraße gelegene, von dieser letzteren Straße und Erben Helkenberg begrenzte Wohnhaus mit Seitengebäude und sonstigen An- und Zubehörungen, groß 2 Are 16 Meter und catastrirt Flur A no 1147/187, das Haus mit No. 16 bezeichnet,
während sich die Sparkassen-Administration alle übrigen Rechte aus jener Insciption ausdrücklich vorbehalten hat; b) in der gänzliche Löschung der am 27. Januar 1876, Band 65 No 131, gegen die hierselbst wohnenden Eheleute August Streffing, Bauunternehmer und Bahnhofsrestaurateur und Agnes Goder zur Sicherheit und Darlehnscapitals von 18 000 Mark auf Grund eines Obligations-Actes genannten Notars vom 26. Januar 1876 bewirkten Inscription, indem dieses Kapital gänzlich zurückgezahlt ist.
Sodann willigt die Stadtverordneten-Versammlung unter Verzichtleistung auf das Kaufpreisprivilegium in die Löschung der zum Vortheile der Stadt Neuss auf dem erwähnten Hypotheken-Amte am 7. Juni 1875, im Bande 57 No 323, von Amtswegen gegen August Streffing, Bauunternhmer und Restaurateur zu Neuss zur Sicherheit eines Kaufpreises ad 5 810 Thaler oder 17 430 Mark genommenen Hypothekar-Einschreibung,
jedoch nur insoweit: als diese Inscription denjenigen Theil [eingefügt:des Kaufes] resp. Pfandobjectes nämlich des Vor-
[Nächste Seite]platzes am alten Begräbnißplatze an der Crefelderstraße zu Neuss, Flur A ex No. 187/XII .70 betrifft, welcher in der Einschreibung als Baustelle No 1 bezeichnet ist und worauf inzwischen das gegenwärtig von dem Geschwister Berghaus bewohnte Wohnhaus nebst Seitengebäuden etc. errichtet worden ist. Dieser freigegebenen Theil wird begrenzt von Erben Helkerberg und der projectirten Elisenstraße.
Die Stadtverordneten-Versammlung bewilligt um deswillen die theilweisen Löschungen, weil die Schuldsummen zu deren Sicherheit die fraglichen Inscriptionen genommen worden sind, theilweise, und zwar bis auf die Summen von sieben und dreißig Tausend zweihundert und dreißig Mark zwischenzeitlich abgetragen worden sind und die im Hypotheken-Verbande gebliebenen Pfandobjecte für diese Restsumme nebst Accesssorien mehr als doppelte Sicherheit bieten.
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