Band 59: Eintrag vom  7. Juli 1879 (Nr. 76)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4. Unterbringung eines Kindes in die Taubstummen-Anstalt. Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, die durch Aufnahme des Kindes Gertrud Bebber in einer Taubstummen-Anstalt entstehenden Bekleidungskosten sowie die bei etwaiger außerordentlicher Erkrankung entstehenden besonderen Kosten für die Dauer des Aufenthalts in der Anstalt zu übernehmen.