Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß der Prozeß der Stadt Neuss gegen Erben Hüpgen wegen verweigerter Bauerlaubniß vom Oberland- gericht zu Köln zu Ungunsten der Stadt Neuss entschieden worden sei. Die Versammlung beschießt, CassationCassacitions-
[Nächste Seite]recurs nicht zu ergreifen und mit den Erben Hüpgen wegen käuflicher Ueberlassung des Grundstücks näher in Unterhandlung zu treten.