Band 59: Eintrag vom  6. Februar 1882 (Nr. 887)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Abkommen mit den beiden Eisenbahnen.

Vorsitzender legte ein Schreiben des Königlichen Eisenbahn-Betriebsamtes zu Aachen am 31 Januar d. J. vor, wonach die von der Stadtverordneten-Versammlung in der Sitzung vom 2. vorigen Monats gestellten beiden Bedingungen zu dem Uebereinkommen mit den Eisenbahnen wegen der Entwässerung des Eisenbahnhofes im Wesentlichen angenommenen sind die Eisenbahnen ihrerseits jedoch den Vorbehalt machen, daß die Eisenbahn-Verwaltungen berechtigt sein sollen, die zur Entwässerung der Bahnhöfe etwa nöthig werdenden Seitencanäle, Drainstränge p p an jeder beliebigen Stelle in den Hauptcanal einzuführen und daß im Uebrigen die Stadt die Canal- und resp. Grabenanlage insoweit zu unterhalten habe, als dieselbe nicht auf Terrain der Eisenbahn-Verwaltung zu liegen kommt.

Die Versammlung spricht sich dahin aus, daß gegen die Errichtung der fraglichen Seitencanäle, Drainstränge pp zu einem

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sei, solche jedoch nicht über städtisches Eigenthum geführt werden. dürfen und daß die Stadt nur an der Unterhaltung und Reinigung derjenigen Strecke des Kanals zu 1/3 betheiligt sein solle, an deren Bau sie sich auch betheiligt hat.