Die Zahlung der noch rückstehenden Rechnungen über Anschaffungen
[Nächste Seite] von Löschgerätschaften der freiwilligen Feuerwehr nach Abzug des verbleibenden Baarbestandes von den Zuschüssen der Versicherungs-Gesellschaften wird auf die städtische Kasse übernommen. Der noch für die Stadtkasse verbleibende Betrag beträgt 80 Thlr 2 Sgr. 1 Pfg.actum ut supra