Band 59: Eintrag vom  26. Juli 1880 (Nr. 470)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Vorsitzende verliest eine Verfügung der Königlichen Regierung, worin dieselbe den Antrag des Rheinisch-Westfälischen Feuerwehrverbandes, daß die Gemeindevertretung den Mit- gliedern der im Orte bestehenden freiwilligen Feuerwehren zusichert, im Falle einer Verunglückung eines Wehrmannes demselben respective seiner Familie eine die verlorene Er- werbsfähigkeit vollständig ersetzende Unterstützung (Schaden- ersatzleistung) zu gewähren, befürwortet. Da hier keine Feuerwehr besteht, erledigt sich der Antrag von selbst.

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