1. Etat pro 1882/83. Derselbe wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe zur Summe von 537,000 Mark. Zur Aufbringung des Deficits im Betrag von 214,042 Mark 20 Pfg. wird beschlossen: a) von der Grund- & Gebäudesteuer 115 % b) von der Gewerbesteuer 25 % c) als Communal-Einkommensteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Classen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Classensteuer 87 1/2 % " " 3 " " 175 % " " 4 und den höhern Stufen der Classensteuer sowie von der Einkommensteuer 260 % zu erheben.