2. Der Betrag der Seitens des Adjacenten der Königsstraße auf Grund des Ortsstatuts vom 3. März 1877 bei Errichtung von Gebäude an dieser Straße der Stadt zu ersetzenden Kosten wird festgestellt auf die Summe von 62 587 Mark 34 Pfg, und ist demnach, da die Straße eine Länge von 393,8 Meter hat, für den Meter Baufronte der Betrag von 79 Mark 47 Pfg zu entrichten.
Denjenigen Grundbesitzern, welche das zur Straße erforderliche Terrain unentgeltlich hergegeben haben, wird die dafür ermittelte Taxe bei Bebauung der anschießenden Flächen in Anrechnung gebracht werde[n].
Typ | Straße |
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Erwähnt in |
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