7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt für das laufende Jahr das Abkommen mit dem Kreisthierarzte, wonach unter Wegfall der bisherigen Gebühr von 6 Mark für den Markttag von jetzt ab eine Gebühr von 15 Pf. /:fünfzehn Pfennigen:/ pro Stück des untersuchten Viehes für die nach der Bezirks-Polizei-Verordnung vom 14. November 1891 vorgeschriebenen Untersuchungen ent- richtet und für die bisher vorgenommenen Untersuchungen ein Pauschquantum von 100 Mark vergütet wird. Die besagte Gebühr von 15 Pf. soll vom nächsten Markt- tage ab von den Besitzern des untersuchten Viehes eingezogen werden;