Auf den Vorschlag der Commission genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß dem Kreisthierarzt Sticker die städtischen Wiesenstücke auf der Kuhweide N. 62 bis einschließlich 71 in der Größe von zwanzig Morgen, auf sechs Jahre, zum Zweck der Anlage einer Fohlenweide gegen einen jährlichen Pachtzins von fünfzehn Thalern pro Morgen unter den Vorbehalten verpachtet werde, daß für den Pachtzins Solidarbürgschaft gestellt, und von Fohlenbesitzern aus hiesiger Bürgermeisterei bei Benutzung der Fohlenweide, den auswärtigen Fohlenbesitzern gegenüber, der Verzug eingeräumt werde. actum ut supra