Band 60: Eintrag vom  10. Juli 1894 (Nr. 1477)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

b.) das übrige zwischen dem Eigenthum von Rosslen- broich und H. Cremer (jetzt Schwien) belegene Terrain wird Seitens der Stadt unentgeltlich an Schwien abgetreten;